Sommerlad-Gelände in Villingen – Muss die Stadt jetzt kaufen?

19. September 2021

Das Gelände rund um das nunmehr abgerissene „Sommerlad-Hochhaus“ ist – vor dem Hintergrund der Aufgabe des bisherigen Investors – wieder in den Fokus der politischen Diskussion gerückt.

Um die aufkeimende Diskussion „nicht bereits im Kern zu ersticken“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Marsfelde, habe die Fraktion dem Antrag auf die Prüfung eines Antrags, der u.a. die Prüfung eines Vorkaufsrechts zum Gegenstand hat, letztendlich zugestimmt.

Aus Sicht von Fraktion und Vorstand der CDU ist jede Entwicklung von Bauland zur Wohnbebauung auf den einzelnen Stadteilen begrüßenswert und entspricht uneingeschränkt den politischen Zielen der CDU Hungen, so Marsfelde und Velten übereinstimmend, da hierdurch der ländliche Raum gestärkt und eine „Abwanderung in die Ballungszentren“ vermieden wird.

Auffallend ist allerdings bereits jetzt, dass Befürworter eines Ankaufs – hier insbesondere die Fraktion von Pro-Hungen – keinerlei Ausführungen machen, durch welche Mittel aus dem aktuellen Haushalt der Ankauf und die Erschließung des Baugebiets – losgelöst von den rechtlichen Möglichkeiten des Vorkaufsrechts – bestritten werden soll. Eine Finanzierung aus dem aktuellen Haushalt ist – auf der Grundlage der derzeitigen Haushalslage – eher unrealistisch.

Auch ist die Frage, ob die Stadt Hungen tatsächlich ein Vorkaufsrecht – so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Weimer – hat, ist nicht so offensichtlich, wie seitens der Fraktion Pro-Hungen propagiert.

Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund des Verkaufs grundsätzlich ein Tatbestand des Vorkaufsrechts im konkreten Verfahren betroffen ist. Allerdings schreibt der Gesetzgeber ebenfalls vor, dass die Ausübung durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt sein muss. Hieran bestehen jedoch – insbesondere u.a. vor dem Hintergrund der nicht geklärten Finanzierungslage – erhebliche rechtliche Zweifel. Ferner ist – auf der Grundlage der bisherigen Informationen – zu erwarten, dass der Neuerwerber des Areals das Vorkaufsrecht abwenden kann. Nur am Rande sei erwähnt, dass der potenzielle Erwerber schon bereits ein Baugebiet innerhalb der Kommune erfolgreich entwickelt hat und die Umsetzung im Einklang mit den politischen Zielen der Kommune stand.

Insofern betrachtet die CDU Hungen das Ansinnen der Fraktion von Pro-Hungen eher skeptisch.

Sollten – insbesondere durch Stellungnahme der Kommunalaufsicht bzw. sonstiger Dritter – die bisherigen Bedenken bestätigt werden, ist die Ausübung des Vorkaufsrechts abzulehnen.

Bedauerlich findet die CDU Hungen, so Marsfelde, in diesem Zusammenhang die Informationspolitik der Fraktion von Pro-Hungen gegenüber den Bürgern, die eine umfassende Abwägung der Frage der Ausübung des Vorkaufsrechts vermissen lässt und lediglich den Versuch unternimmt, Hoffnungen zu wecken, die möglicherweise nicht erfüllt werden können (Foto: Patrick Dehnhardt)

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