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Aktuelles

Gewerbepark

Wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Hungen erheblich gefährdet

Der Debatte zum Gewerbegebiet Hungen-Süd wurde im Rahmen der letzten Stadtverordnetenversammlung ein weiteres Kapitel hinzugefügt. Die CDU- Fraktion hat sich bewusst hinsichtlich des Antrags von Pro-Hungen, der lediglich auf die Aufhebung der nunmehr erfolgten Offenlage abzielte, enthalten, da dieser Antrag sinnlos ist und aus rechtlichen Gründen fragwürdig erscheint.
 
Sollte die Umsetzung des Gewerbegebiets scheitern, drohen harte Einschnitte bei den freiwilligen Leistungen, z. B. Freibad, Kindergartengebühren, Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsförderung oder Feuerwehr, bzw. eine merkliche Anhebung der Grund- und Gewerbesteuern.
Um den Inhalt der Diskussion über den Antrag von Pro-Hungen nachzuvollziehen, ist es unerlässlich den bisherigen Verfahrensgang kurz zu skizzieren.
Unstreitig wurde – hinsichtlich Größe und Ausgestaltung – fraktionsübergreifend die Aufstellung des Gewerbegebiets und – nach der ersten Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange und der Öffentlichkeit – eine zweite Offenlage am 08.07.2021 beschlossen. Die Durchführung dieser Offenlage ist aus rechtlichen Gründen, sofern dieser
Beschluss nicht insgesamt aufgehoben wird, auch zwingend durchzuführen.
 
Daneben wurde – im Rahmen der Diskussion über ein Vermarktungskonzept – fraktionsübergreifend die Einberufung eines „runden Tisches“ beschlossen.
Ob der Zeitpunkt der Offenlage – vor der Durchführung des runden Tisches – günstig gewählt wurde, kann dahinstehen. Fakt ist allerdings, dass mögliche Ergebnisse dieser Beratung ohnehin nicht in den Beschluss, der die zweite Offenlage begründet, eingearbeitet werden können. Hierzu müsste dieser Beschluss, nicht wie nunmehr in einem Punkt, der die gesetzliche Offenlage betrifft, sondern insgesamt aufgehoben werden. Vor diesem Hintergrund bestehen auch Zweifel an der Rechtskonformität des Antrags von Pro-Hungen. Zumindest ist der Antrag aber – solange der Beschluss vom 08.07.2021 nicht aufgehoben ist – sinnlos, da die zweite Offenlage auf der Grundlage des Beschlusses vom 08.07.2021 zu erfolgen hat und zwar, auch für den Fall, dass das Gespräch am runden Tisch stattgefunden hat.
 
Insofern sind die Ausführungen des Bürgermeisters zutreffend, dass die Durchführung der zweiten Offenlage unschädlich ist, da die Stadtverordneten – nach Eingang der Stellungnahmen – einen weiteren Beschluss fassen können, der auch die Ergebnisse des runden Tisches aufnimmt und womöglich eine dritte Offenlage begründet.
Losgelöst hiervon, sind aus Sicht der CDU-Fraktion im Rahmen dieser Diskussion auch grundsätzliche Fragen nochmals zu beleuchten. Das bisherige Verhalten – insbesondere der Fraktionen Pro-Hungen und Grünen – lässt nur den Rückschluss zu, dass das eigentliches Ziel, wie auch von den örtlichen NABU-Verbänden gefordert, ist, eine weitere Ausweisung von Gewerbe- und Industrieflächen zu verhindern.
 
Natürlich kann die Stadtverordnetenversammlung jederzeit die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses über das Gewerbegebiet mit den Stimmen der Fraktion von Pro-Hungen, Grünen und SPD beschließen. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie kurzfristig das sodann entstandene Millionengrab in Höhe von derzeit 3,5 Millionen abgefangen werden soll und wie aus Sicht dieser Fraktionen zukünftig – zur Sicherstellung eines ausgeglichenen Haushalts – neue Einnahmen generiert werden sollen. Offensichtlich spielt hierbei – aus der Sicht dieser Fraktionen – die Ansiedlung von konventionellen mittelgroßen Industriebetrieben keine Rolle. Sollte die Ausweisung des Gewerbegebiets in der ursprünglich geplanten Form scheitern, wäre die Generierung von Gewerbesteuereinnahmen ohnehin – mangels Alternativflächen – auf Dauer ausgeschlossen.
 
Die lokale Wirtschaftspolitik der Fraktionen von Pro-Hungen und Grünen lässt befürchten, dass, da eine vernünftige Vermarktung verhindert werden soll, die wirtschaftliche Entwicklung von Hungen gefährdet ist. Daher erscheinen die Anhebung der Realsteuern und ein nicht erheblicher Einschnitt bei den freiwilligen Leistungen, z. B. Schließung des Schwimmbads oder Dorfgemeinschaftshäusern, massive Erhöhung der Kindergartengebühren, Streichung der Vereins- und Feuerwehrförderung, zukünftig unvermeidbar.
Diese Aspekte werden von den Fraktionen von Pro-Hungen und Grünen, aber auch von den örtlichen Naturverbänden, im Rahmen der Diskussion mit keiner Silbe näher beleuchtet. Erstaunlich insoweit, da die Transparenz und Bürgernähe (angeblich) ein Markenzeichen dieser Fraktionen sein soll. Es sollte sich aber von selbst verstehen, dass auch die Schattenseiten möglicher Entscheidungen ebenfalls erwähnt werden.
 
Hungen muss neue Einnahmen generieren, daher steht die CDU-Fraktion auch zu dem geplanten Gewerbegebiet.
 
Natürlich sollen die Flächen nicht verschleudert oder an einen Großlogistiker veräußert werden, aber es muss gewährleistet sein, dass der Verkauf der Flächen für traditionelle Unternehmen attraktiv bleibt und nicht durch selbstauferlegte Einschränkungen praktisch verhindert wird.

 

wald

Keine Zustimmung zum Projekt Waldwildnisfond

Die CDU Hungen sieht sich – aufgrund der Abstimmungen der Ortsbeiräte Hungen, Villingen und Langd und insbesondere der Bürgerbefragung – in ihrer Haltung bestätigt und wird dem Projekt nicht zustimmen.

Die CDU Hungen schließt sich der Auffassung von Bürgermeister Wengorsch an, dass das Ergebnis eine klare Absage an das Wildnisfondprojekt ist.

Mit Verwunderung hat die CDU Hungen zur Kenntnis genommen, dass die Fraktionen der Grünen, Pro-Hungen und auch der SPD weiterhin ihre Absicht erklären, die Zustimmung zu diesem Projekt zu geben. Diese Aussage verwundert umso mehr, da sich insbesondere diese Fraktionen – vor der Kommunalwahl – sich für die Stärkung der Ortsbeiräte und stärkere Bürgerbeteiligung eingesetzt haben. Offensichtlich haben die Ergebnisse nur dann Relevanz, wenn diese auch der politischen Überzeugung entsprechen. Ob der Wähler dieses unter stärkerer Berücksichtigung seiner Meinung verstanden hat, muss bezweifelt werden. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass die SPD bei ihrer Pressemitteilung die Ergebnisse überhaupt nicht einfließen lässt. Die Vermutung liegt daher nahe, dass sie – zumindest für die Entscheidungsfindung der SPD – irrelevant waren.

Es zeichnet sich die erste große Fehlentscheidung des Parlaments in dieser Legislaturperiode ab, die den aktuellen Mehrheitsverhältnissen geschuldet ist.

Insbesondere die Bürger der Ortsteile Villingen und Langd können sich sicher sein, dass die CDU Hungen ihre deutlich ablehnende Haltung weiterhin unterstützt und diesem Projekt nicht zustimmt. Entgegen der geäußerten Kritik werden hier auch nicht die Ortsteile gegeneinander „ausgespielt“, da zum einen auch das Gesamtergebnis gegen eine Zustimmung spricht und zum anderen die Gesamtbeteiligung der übrigen Ortsteile sehr gering war. Die überwiegenden Teilnehmer haben ihren Wohnsitz in der Kernstadt und in den betroffenen Ortsteilen Villingen und Langd. Insofern kommt der Entscheidung der Bürger dieser Ortsteile zu der Frage des Beitritts – nach Ansicht der CDU Hungen – auch besondere Gewichtung zu. Betrachtet man das Ergebnis unter diesem Blickwinkel, ist es offensichtlich, dass das Projekt – auf der Grundlage der Meinung der Bürger – durchgefallen ist.

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Die CDU-Hungen steht dem Beitritt zum Wildnisfond ablehnend gegenüber

Beitritt zum Wildnisfond – die einzig  vernünftige Entscheidung?

Auf den ersten Blick scheint der Beitritt zum Wildnisfond alternativlos zu sein. Durch den Beitritt zu diesem Projekt werden ökologische Ziele – auch im Interesse zukünftiger Generationen – unterstützt. Im Gegenzug gegen die unbefristete Übertragung der Nutzungsrechte erhält die Stadt Hungen eine Nutzungsentschädigung und kann sich über eine touristische Vermarktung finanziell daran partizipieren.

Nach der Bürgerinformationsveranstaltung bleibt festzuhalten, dass – bei einer entsprechenden Genehmigung durch die zuständige Behörde – ein Betrag in Höhe von ca. 4,5 Millionen Euro erzielt werden kann. Im Folgenden wird – zu Gunsten der Befürwortung eines Beitritts – unterstellt, dass mit der Übertragung u.a. die Verkehrssicherungspflicht auf den neuen Nutzungsinhaber übergeht und insofern keine Folgekosten entstehen.

Für eine Privatperson ist dieser Betrag grundsätzlich auf den ersten Blick lukrativ. Aber auch eine Privatperson müsste sich – vor dem Hintergrund anhaltender wirtschaftlicher Schwierigkeiten und hoher Inflation – fragen, ob der Wechsel einer Sachanlage in eine Kapitalanlage – sofern nicht eine umgehende Reinvestition erfolgt – wirtschaftlich sinnvoll ist.

Die gleiche Frage muss sich auch ein Mandatsträger der  Stadt Hungen, der über einen Beitritt entscheidet, stellen. Um die Zahl von 4,5 Millionen Euro richtig einzuordnen, sei angemerkt, dass,  sofern dieser Betrag hypothetisch komplett zur Schuldentilgung verwendet werden würde (prognostischer Schuldenstand laut Haushaltsentwurf rund 27 Millionen), lediglich ca. 16 % der Verbindlichkeiten bedient werden könnten. Laut Haushaltsentwurf der Stadt Hungen beträgt die Summe der ordentlichen Aufwendungen für den Teilergebnishaushalt Forst für das Haushaltsjahr 2022 rund 340.000 EUR, so dass – Inflationsauswirkungen und steigende Gehaltsentwicklungen nicht weiter beachtet – der Entschädigungsbetrag ausreichen würde, die Aufwendungen für den Forst für

13 Jahre zu sichern. Schon diese Überlegungen zeigen, dass die Entschädigungssumme nicht geeignet ist, den Haushalt nachhaltig und langfristig zu entlasten. Setzt man nun noch die derzeitige Inflationsentwicklung und die Tatsache, dass jegliche weitere Generierung von Finanzmitteln durch diese Fläche für immer ausgeschlossen ist dagegen, sind keine überragenden wirtschaftlichen Gründe ersichtlich, die einen Betritt rechtfertigen würden.

Fraglos ist der Schutz unseres Ökosystems – auch des Ökosystems „Wald“ – nicht nur erstrebenswert, sondern – auch mit dem Blick in die Zukunft – notwendig. Allerdings ist auch zu beachten, dass der Rohstoff Holz – nicht nur als Heizstoff, sondern vor allem im industriellen Bereich – benötigt wird. Es steht völlig außer Frage, dass die wirtschaftliche Nutzung des Waldes unter ökologischen Gesichtspunkten der Vorrang vor wirtschaftlicher Gewinnoptimierung eingeräumt werden muss. Dieses ist offensichtlich auch in den letzten Jahren im Bereich des Stadtwalds – mit Blick in die Zukunft  –  geschehen.  Ansonsten  würden  die  Flächen  des  Stadtwaldes  für  die  Initiatoren  des

Waldwildnisfonds nicht solche Begehrlichkeiten auslösen. Die bessere ökologische Nutzung stellt daher nicht die Herausnahme von ca. 17 % des bewirtschafteten Stadtwalds aus der Nutzung „auf einen Schlag“ dar, sondern – auch zur wirtschaftlichen Sicherung der Nutzung – ggf. die sukzessive Herausnahme durch die Generierung von Ökopunkten, dazu kommt dass, das Ökopunktekonto der Stadt Hungen nahezu aufgebraucht ist und durch Ökopunkte z. B. auch die Einlage zum interkommunalen Gewerbepark in der Harb geleistet werden kann. Dies würde im Übrigen dazu führen, dass diese finanzielle Belastung evtl. nicht durch die Aufnahme eines Kredites gesichert werden muss. Außerdem ist eine wirtschaftliche und ökologische Waldbewirtschaftung mindestens genauso zukunftsorientiert und sichert die Interessen zukünftiger Generationen womöglich besser ab. Eine Erkenntnis aus den grauenhaften Geschehnissen in der Ukraine sollte  sein, dass Abhängigkeiten – auch im Rohstoffbereich – insbesondere im Interesse von zukünftigen Generationen – zu vermeiden sind. Die Flexibilität auf solche Ereignisse im Rohstoffbereich auch zukünftig zu reagieren, bliebe damit zu erhalten. Wie ausgeführt, führt ein Betritt zum Waldwildnisfond grundsätzlich unwiderruflich dazu, dass auch eine Gewinnung des Rohstoffs Holz aus den betroffenen Flächen für immer ausgeschlossen ist. Es gilt auch zukünftigen Generationen die Handlungsmöglichkeiten – soweit es nicht aus  dringenden  Gründen unaufschiebbar ist – zu erhalten.

Bleibt noch der Gedanke der touristischen Nutzung. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass konkretere Pläne von Befürwortern eines Beitritts bisher nicht vorliegen, sondern in diesem Zusammenhang meistens lediglich auf den Kellerwald und dessen touristische Nutzung verwiesen wird. Dieser Vergleich hinkt allerdings, da dieses Gebiet – insbesondere auch aufgrund des Edersees – touristisch auf einem ganz anderen Level erschlossen ist, als der heimische Raum, so dass überragende Gründe, die für einen Beitritt sprechen sollen, nicht ersichtlich sind. Abgesehen davon, können die Auswirkungen der Schaffung eines Waldes, der komplett aus der wirtschafliche Nutzung herausgenommen wurde, ausreichend auf den Flächen des Staatswaldes beobachtet werden.

Fazit:

Weder die wirtschaftliche Auswirkung auf den Haushalt der Kommune Hungen bzw. die touristische Nutzung, noch ökologische Gesichtspunkte rechtfertigen den endgültigen Eingriff in die Handlungsfähigkeit zukünftiger Generationen.

sommerlad

Sommerlad-Gelände in Villingen – Muss die Stadt jetzt kaufen?

Das Gelände rund um das nunmehr abgerissene „Sommerlad-Hochhaus“ ist – vor dem Hintergrund der Aufgabe des bisherigen Investors – wieder in den Fokus der politischen Diskussion gerückt.

Um die aufkeimende Diskussion „nicht bereits im Kern zu ersticken“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Marsfelde, habe die Fraktion dem Antrag auf die Prüfung eines Antrags, der u.a. die Prüfung eines Vorkaufsrechts zum Gegenstand hat, letztendlich zugestimmt.

Aus Sicht von Fraktion und Vorstand der CDU ist jede Entwicklung von Bauland zur Wohnbebauung auf den einzelnen Stadteilen begrüßenswert und entspricht uneingeschränkt den politischen Zielen der CDU Hungen, so Marsfelde und Velten übereinstimmend, da hierdurch der ländliche Raum gestärkt und eine „Abwanderung in die Ballungszentren“ vermieden wird.

Auffallend ist allerdings bereits jetzt, dass Befürworter eines Ankaufs – hier insbesondere die Fraktion von Pro-Hungen – keinerlei Ausführungen machen, durch welche Mittel aus dem aktuellen Haushalt der Ankauf und die Erschließung des Baugebiets – losgelöst von den rechtlichen Möglichkeiten des Vorkaufsrechts – bestritten werden soll. Eine Finanzierung aus dem aktuellen Haushalt ist – auf der Grundlage der derzeitigen Haushalslage – eher unrealistisch.

Auch ist die Frage, ob die Stadt Hungen tatsächlich ein Vorkaufsrecht – so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Weimer – hat, ist nicht so offensichtlich, wie seitens der Fraktion Pro-Hungen propagiert.

Richtig ist in diesem Zusammenhang, dass aufgrund des Verkaufs grundsätzlich ein Tatbestand des Vorkaufsrechts im konkreten Verfahren betroffen ist. Allerdings schreibt der Gesetzgeber ebenfalls vor, dass die Ausübung durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt sein muss. Hieran bestehen jedoch – insbesondere u.a. vor dem Hintergrund der nicht geklärten Finanzierungslage – erhebliche rechtliche Zweifel. Ferner ist – auf der Grundlage der bisherigen Informationen – zu erwarten, dass der Neuerwerber des Areals das Vorkaufsrecht abwenden kann. Nur am Rande sei erwähnt, dass der potenzielle Erwerber schon bereits ein Baugebiet innerhalb der Kommune erfolgreich entwickelt hat und die Umsetzung im Einklang mit den politischen Zielen der Kommune stand.

Insofern betrachtet die CDU Hungen das Ansinnen der Fraktion von Pro-Hungen eher skeptisch.

Sollten – insbesondere durch Stellungnahme der Kommunalaufsicht bzw. sonstiger Dritter – die bisherigen Bedenken bestätigt werden, ist die Ausübung des Vorkaufsrechts abzulehnen.

Bedauerlich findet die CDU Hungen, so Marsfelde, in diesem Zusammenhang die Informationspolitik der Fraktion von Pro-Hungen gegenüber den Bürgern, die eine umfassende Abwägung der Frage der Ausübung des Vorkaufsrechts vermissen lässt und lediglich den Versuch unternimmt, Hoffnungen zu wecken, die möglicherweise nicht erfüllt werden können (Foto: Patrick Dehnhardt)

wald

Uneingeschränkter Waldspaziergang unerwünscht

– Kritik der CDU-Hungen an den Plänen der Grünen zu der zukünftigen Nutzung des Stadtwalds –

Unstreitig haben die Folgen des Klimawandels zu einer deutlichen Verschlechterung der Situation der heimischen Wälder gesorgt.

Unstreitig ist ferner – so der Fraktionsvorsitzende der CDU Hungen Marsfelde –, dass es Aufgabe der Kommunalpolitik ist, den Stadtwald von Hungen fit für die Zukunft zu machen.

Offensichtlich liegt – nach Ansicht der Fraktion der Grünen – das alleinige Allheilmittel dieser Frage darin, möglichst die Flächen des Stadtwalds aus der Waldbewirtschaftung herauszunehmen und es Projekten zuzuführen, deren Initiatoren – insbesondere auch aktiven Kommunalpolitikern – nahestehen.

Diese These ist aus ökologischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Gründen falsch.

Es liegen keine Daten in der Wissenschaft vor, die eindeutig und nachhaltig belegen, dass die Herausnahme von bewirtschafteten Waldflächen eine signifikante Erholung des Lebensraums Wald belegen. Insbesondere fehlt bisher der eindeutige Nachweis, dass die Herausnahme aus der Bewirtschaftung zu einer Erhöhung der Biodiversität führt. Studien deuten das Gegenteil an, sofern – wie im Stadtwald von Hungen durch die Firma Forstservice Taunus praktiziert – eine nachhaltige Bewirtschaftung betrieben wird. Die Nachhaltigkeit ist – wie auch die zukünftigen Pläne der beauftragten Firma zeigen – zum Leitprinzip von Waldbesitzern und Forstleuten geworden.  

Auch die Verpflichtungen der ökologischen Ziele, die sich u.a. aus der EU-Biodiversitätsstrategie ergeben, liefern keinen ökologischen Gesichtspunkt, da diese Strategien auf eine nachhaltige Bewirtschaftung ausgerichtet sind.

Als Fazit bleibt als Zwischenergebnis festzuhalten, dass keine ökologischen Gründe ersichtlich sind, die die Herausnahme des Stadtwalds aus der nachhaltigen Bewirtschaftung belegen.

Auch aus ökonomischen Gründen ist die avisierte Herausnahme des Stadtwalds Hungen aus der nachhaltigen Bewirtschaftung sinnlos. Falsch ist in diesem Zusammenhang die These der Fraktion der Grünen, dass der Fokus der bisherigen Bewirtschaftung auf Einschläge, zu gewinnende Holzmengen und die Hoffnung auf Gewinne aus dem Holzverkauf liegen. Dieses zeigt sich schon daran, dass der nunmehr – auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion – verabschiedete Waldwirtschaftsplan ein Defizit ausweist. Soweit der Fokus alleine – auch aus Sicht der CDU – nur auf der Frage der Gewinnoptimierung liegen sollte, wäre der aktuelle Plan in der jetzigen Form nicht verabschiedet, sondern auf die Erhöhung der Einnahme gedrängt worden. Es steht für die Fraktion der CDU außer Frage, dass insbesondere bei der Bewirtschaftung des Waldes „absolutes Gewinnstreben“ fehl am Platz ist, da der Erhalt des Lebensraums Wald – auch im Falle der Bewirtschaftung – im Vordergrund stehen muss. Der Lebensraum Wald und seine Artenvielfalt wird durch die sorgsame und auf Vorratsaufbau bedachte Bewirtschaftung durch Forstservice Taunus – in Zusammenarbeit mit den städtischen Waldarbeitern – gesichert. Ein Beispiel dazu ist, dass die Stadt Hungen bereits 2009 mit der Natura 2000 Stiftung Vertragsnaturschutz im Stadtwaldbereich des FFH-Gebiets Laubacher Wald geschlossen hat. Hier werden diverse Erhaltungsziele und Maßnahmen definiert, die in der Bewirtschaftung bereits durch Hessen-Forst umgesetzt wurden und von Forstservice Taunus auch weiterhin werden. Einige Leitarten sind zum Beispiel die Bechsteinfledermaus, der Kammmolch und die Gelbbauchunke. Diese Arten haben besondere Lebensraumansprüche, die es zu erhalten und ggfs. auch noch zu verbessern gilt.

Durch die Herausnahme des Stadtwalds und die Übertragung der Nutzungsrechte auf Betreiber von „Wildnisgebieten“ ist eine signifikante Entlastung der finanziellen Situation der Stadt Hungen – wie seitens der Fraktion der Grünen im Rahmen der Haushaltsberatungen propagiert – nicht zu erreichen. Dieses zeigt sich bereits daran, dass entsprechende Nachweise seitens der Fraktion der Grünen nicht geführt wurden. Nur am Rande sei erwähnt, dass aus Verkehrssicherungsgründen weiterhin Kosten anfallen, die nicht durch Dritte – insbesondere den angedachten Rechteinhabern – nicht gedeckt sind.

Der Vorstoß auf Stilllegung des Stadtwalds erstaunt noch aus einem weiteren Gesichtspunkt. Es sollte unstreitig sein, dass regional erworbenes Holz u.a. auch teilweise den Bedarf der heimischen Industrie bzw. für Privatpersonen den Bedarf an Brennholz abdeckt. Eine großflächige Stilllegung von Waldflächen sorgt dafür, dass dieser Bedarf durch Holz gedeckt wird, welches über längere Strecken wieder vor Ort gebracht werden muss. Dieses ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll und führt sicherlich nicht zu einer Reduzierung von negativen Umwelteinflüssen.

Ergo sind auch keine ökonomischen Gründe ersichtlich, die für das Ansinnen der Fraktion der Grünen sprechen.

Völlig unerwähnt bleibt in den bisherigen Ausführungen der Fraktion der Grünen  die gesellschaftliche Auswirkung der geplanten Stilllegung des Stadtwalds. Eine Übertragung von Nutzungsrechten zum Zwecke der Errichtung von „Wildnisgebieten“ geht stets einher mit starken Restriktionen der Nutzung des Waldes durch die Bevölkerung. Dieses umfasst z. B. die Nutzung von Wegen. Viele Wege, die derzeit noch uneingeschränkt im Rahmen der jetzigen gesetzlichen Vorgaben genutzt werden können, fallen weg. Auch ist eine Betretung mit Tieren, z. B. Pferden, ausgeschlossen. Letztendlich ist ein uneingeschränkter Waldspaziergang in diesem Fall unerwünscht. Aufgrund der Tatsache, dass weder ökologische noch ökonomische Gründe für eine Stilllegung sprechen, sind die Restriktionen für die Bürger der Stadt Hungen nicht begründbar, so dass dem Ansinnen der Fraktion der Grünen seitens der CDU Hungen – so übereinstimmend der Fraktionsvorsitzende Marsfelde und der Vorsitzende des Stadtverbands Velten – eine klare Absage erteilt wird.

Gewerbepark

Wirtschaftsentwicklung in Hungen – Quo vadis?

Die Fraktion und auch der Vorstand der CDU-Hungen betrachten die derzeitige Diskussion über die wirtschaftliche Ausrichtung der Stadt Hungen – so der Fraktionsvorsitzende Norbert Marsfelde und der Vorsitzende des Ortsverbands Alexander Velten – mit Sorge und befürchten erhebliche finanzielle Schäden für die Kommune, denen entschieden entgegengetreten werden muss.

Zwei Themen bestimmen derzeit die politische Diskussion in Hungen. Zum einen steht hier der Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Beitritt der Kommune zu dem Projekt „Interkommunaler Gewerbepark Oberhessen“ und zum anderen die Entwicklung des Gewerbe- und Industriegebiets „auf der Halde“ im Bereich der Ortsteile Inheiden/Trais-Horloff.

Grundsätzlich sind beide Projekte – nach Ansicht der CDU-Hungen und  im Interesse der Stadt – separat bei der politischen Willensbildung zu betrachten.

Die Stadt Nidda in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Wetterau – unter Einbeziehung der Justus-Liebig-Universität und der Technischen Schule Mittelhessen – planen ein Pilotprojekt zur Entwicklung von nachhaltigen Gewerbeflächen, d.h. es wird an diesem Standort ein Gebiet entwickelt, welches hinsichtlich der bisherigen ökologischen, ökonomischen und innovatorischen Kriterien völliges Neuland betritt. Die Kriterien wurden – vor dem Hintergrund der Kooperation – speziell für dieses Gebiet entwickelt. U.a. wurde auch bei der Stadt Hungen angefragt, ob grundsätzlich ein Beitritt – welcher sicherlich auch aufgrund der Neuartigkeit der Entwicklungskriterien nicht völlig ohne jegliches finanzielles Risiko ist – in Betracht kommt. Diese Grundsatzfrage wurde nunmehr in der Stadtverordnetenversammlung – auch mit den Stimmen der Fraktion der CDU – positiv entschieden.  Es steht völlig außer Frage, dass neue Ansätze der Entwicklung von Siedlungsgebieten für Industrie- und Handel – insbesondere auch aus Gründen des Umweltschutzes – zu unterstützen sind. Die CDU-Fraktion begrüßt in diesem Zusammenhang – losgelöst von der Frage der rechtlichen Ausgestaltung – den Vorstoß des Bürgermeisters der Stadt Nidda, ein solches neuartiges Projekt im Wege der kommunalen Zusammenarbeit in Angriff zu nehmen.

Natürlich steht ebenso völlig außer Frage, dass – sofern die bisherigen Studien, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Belastung der beteiligten Kommunen – sich als Fehleinschätzungen erweisen sollen, eine weitere Zusammenarbeit in diesem Projekt – zum Schutz der Kommune – mehr als nur zu hinterfragen ist. Um die weitere Entwicklung abzuschätzen, ist es aber Grundvoraussetzung die Bereitschaft zum Beitritt zu beschließen. Erstaunt ist die Fraktion und der Vorstand der CDU Hungen über das Verhalten der Fraktion von Pro-Hungen, die der grundsätzlichen Bereitschaft zum Beitritt zu diesem Projekt nicht zugestimmt hat. Offensichtlich ist den Verantwortlichen entgangen, dass bis zum eigentlichen Zusammenschluss noch viele Schritte – insbesondere die Form der Rechtswahl und der Auswertung der tatsächlichen finanziellen Entwicklung – liegen. Glücklicherweise waren die anderen Fraktionen des Stadtparlaments diesem Irrtum nicht erlegen, so dass weiterhin für die Stadt Hungen die Option besteht, sich einem sehr innovativen und neuen Projekt anzuschließen.

Wie bereits dargelegt, sind die Festsetzungen in dem Bebauungsplan in dem geplanten Gewerbegebiet, welches in Nidda-Borsdorf – vor dem Hintergrund des neuartigen Entwicklungskonzepts – engmaschiger und weichen von Festsetzungen von üblichen Bebauungsplänen für Industrie- und Gewerbeflächen erheblich ab.  

Ziel des Industrie- und Gewerbegebiets „Auf der Halde“ ist – seit Beginn der Bauleitplanung – die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen, da Anfragen aus Industrie- und Handel – insbesondere auch von ortsansässigen Firmen – nicht bedient werden können. Die Entwicklung dieses Gebiets soll also der Stärkung des Wirtschaftsstandortes „Hungen“ dienen und richtet sich grundsätzlich an alle Unternehmen. Hieraus ergibt sich schon, dass die Festsetzungen des Gewerbeparks Oberhessen nicht ohne weiteres und „kommentarlos“ auf das Gewerbegebiet „Auf der Halde“ übernommen werden können, da durch die Schaffung dieses Gewerbegebiets ein Angebot an alle Gewerbetreibende unterbreitet werden soll, wobei nochmals klargestellt wird, dass das Gewerbegebiet – aus Sicht der CDU Hungen – nicht entwickelt wird, um es schnellstmöglich an einen Betreiber für Großverteilungscenter zu verkaufen. Allerdings verbietet es sich auch – da das Angebot möglichst für viele Gewerbetreibende interessant sein soll – im Bauleitverfahren derart viele Einschränkungen aufzunehmen, die letztendlich dazu führen, dass das Gebiet de facto nicht mehr zu vermarkten ist und dieser Umstand zu erheblichen finanziellen Einbußen für die Stadt Hungen sorgt, da Verluste, die aufgrund der Entwicklung des Gewerbegebiets entstehen, alleine zu Lasten der Kommune gehen.

Somit ist alleine das „Abschreiben“ von Festsetzungen aus projektbezogenen Entwicklungen von neuartigen Gewerbe- und Industriegebieten, entgegen der Auffassung der Fraktionen von Pro-Hungen und Grünen – kein „Konzept“, sondern lediglich der erschreckende Versuch der Stadt – unter dem Deckmantel des Umweltschutzes – erheblichen Schaden zuzufügen. Die entsprechenden Gefahren konnten im Rahmen der jetzigen Beschlussfassung gebannt werden, da die Festsetzungen der Planung im wesentlichen erhalten geblieben sind und daher weiterhin das Gelände für eine Vielzahl von Unternehmen sicherlich attraktiv ist.  Eine wichtige Ergänzung wurde – auf Antrag der Fraktion der CDU – aufgenommen. Zwar ist die Tankstellenerrichtung weiterhin ausgeschlossen. Allerdings wurde hiervon eine Ausnahme für Tankstellen festgesetzt, die Treibstoffe aus erneuerbaren Energien, insbesondere Solarstrom und Wasserstoff gewinnen, aufgenommen. Natürlich ist auch der CDU-Fraktion daran gelegen – neben einheimischen Firmen – auch innovative Firmen auf dem Gebiet anzusiedeln. Die Fraktion hat hierzu einen entsprechenden Antrag eingebracht, der demnächst ebenfalls zur Beratung ansteht und sich mit der Frage der Ansiedlung einer Erzeugungsanlage für Wasserstoff beschäftigt. Hierzu wurden bereits erste Gespräche mit Dritten geführt.  Es ist – nach der Einschätzung der CDU-Hungen – für die Ansiedlung von innovativen Firmen zwingend notwendig, dass – auch seitens der politischen Kräfte – auf die entsprechenden Unternehmen zugegangen wird. Hierzu sind aber die Fraktionen von Pro-Hungen und Grünen bisher weder Willens und möglicherweise auch nicht in der Lage. Der bisher von diesen Fraktionen eingeschlagene Weg der Überregulierung von Bauleitplänen führt – nach unserer festen Überzeugung – lediglich dazu, auch innovative Firmen aufgrund der Flut der Regularien abzuschrecken. Für herkömmliche Industriebetriebe wäre eine Ansiedlung – schon aus Kostengründen – unattraktiv. Es bleibt zu hoffen, dass die Fraktionen der FW und der SPD, wie bisher, solchen Auswüchsen –  zum Wohle der Stadt Hungen  – weiterhin einen Riegel gemeinsam mit der CDU vorschieben. (Foto: Henß)

Buettel-StVO

Karl-Ludwig Büttel bleibt Stadtverordnetenvorsteher

Die Hungener Parlamentarier haben in ihrer konstituierenden Sitzung Karl-Ludwig Büttel in seinem Amt als Stadtverordnetenvorsteher bestätigt.

In der konstituierenden Sitzung der Hungener Stadtverordnetenversammlung in der Mehrzweckhalle in Inheiden bestätigten die Parlamentarier Karl-Ludwig Büttel (CDU) erneut einstimmig in seinem Amt als Stadtverordnetenvorsteher. Büttel, der dieses Amt seit zehn Jahren innehat, bedankte sich bei den Stadtverordneten und betonte, er werde seine Arbeit unparteiisch und mit bestem Wissen und Gewissen für Hungen und seine Bürger ausführen. In der Kommune, der kleinsten Zelle der Demokratie, gehe es um sachorientierte Arbeit für die Stadt, innovativ und zukunftsorientiert, so Büttel. Die „Neuen“ hieß er herzlich willkommen.
Zuvor hatte Hungens Bürgermeister Rainer Wengorsch die Sitzung eröffnet. Eine Kommunalwahl sei etwas Besonderes, meinte Wengorsch. Hier stelle sich dem Bürger die Frage, wem er die Stadt für begrenzte Zeit anvertrauen wolle. In dieser pandemischen Situation mit ihren wirtschaftlichen Problemen, in der es wenig zu verteilen gebe, sei es notwendig, sich auf die Sacharbeit zu konzentrieren, und jeder müsse seinen Teil zum Gelingen beitragen. In dem Spannungsfeld zwischen Parlament und Bürgermeister/Verwaltung gehe es um eine gute Zusammenarbeit und darum, die Verantwortung miteinander zu teilen. Dabei gehörten auch die Kritik und die kritische Öffentlichkeit zum täglichen Brot in der Kommunalpolitik. Den ausgeschiedenen Kommunalpolitikern dankte er für ihr Engagement in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt.
 
Als Ältestenpräsident übernahm Norbert Marsfelde (CDU) für kurze Zeit die Leitung der Stadtverordnetenversammlung, um die Beschlussfähigkeit des 37 Mitglieder starken Parlamentes festzustellen und die Wahl des Stadtverordnetenvorstehers zu leiten. Zu Stellvertretern des Stadtverordnetenvorstehers wurden Manfred Müller (FW), Jens Große (CDU), Werner Leipold (SPD) und Fabian Kraft (Pro Hungen) gewählt. Nach einer notwendigen Änderung der Hauptsatzung soll in der nächsten Stadtverordnetenversammlung ein weiterer Stellvertreter aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewählt werden. Die Reihenfolge der Vertretung ergibt sich aus dem prozentualen Ergebnis der Kommunalwahl, sodass Freie Wähler, CDU, SPD, Pro Hungen und Grüne in dieser Reihenfolge berücksichtigt werden.

In der neuen Stadtverordnetenversammlung haben die FW zehn, CDU sieben, SPD sieben, Pro Hungen sieben und die Grünen sechs Sitze. Stefan Battenfeld, Katharina Subbotin, Roger Baldauf, Thomas Ewert und Thomas Bathge wurden zu Schriftführern für das Parlament gewählt.

Zur Wahl der Magistratsmitglieder hatten die Fraktionen je eine Liste eingereicht, CDU und FW haben eine gemeinsame Liste zur Abstimmung gestellt. Dem neuen Magistrat gehören mit Heiko Fritz, Helmut Schmidt (Erster Stadtrat) und – qua Amt – Rainer Wengorsch drei Mitglieder der FW, mit Alexander Velten und Hans-Jürgen Weber zwei Mitglieder der CDU, mit Wolfgang Becker und Lothar Zinsheimer zwei Mitglieder der SPD, mit Annika Denninger und Werner Klös zwei Mitglieder von Pro Hungen sowie mit Andrea Krüger ein Mitglied der Grünen an. Die neuen Stadträte wurden vereidigt und gelobten, ihre Pflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

In der neuen Legislaturperiode wird es in Hungen vier Ausschüsse geben: den Haupt- und Finanzausschuss (HuF), den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (BPuU), den Ausschuss für Kultur und Soziales (KuS) sowie einen weiteren Ausschuss, der erst nach Änderung der Hauptsatzung in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingerichtet werden kann.

Quelle: Gießener Anzeiger, 03.05.2021

CDU Artikel

Wirtschaft stärken, Klima schützen – CDU steht für beides

Nachdem der erste Abschnitt des Gewerbe- und Industriegebiets „Auf der Halde“ erfolgreich vermarktet wurde, beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hungen fraktionsübergreifend die Ausweisung eines weiteren Gewerbe- und Industriegebietes im Anschluss an das bereits bestehende Gelände.

Im Wahlkampf wurde dieses Thema einer Erweiterung des Gewerbegebiets seitens der Grünen, aber auch seitens der Bürgerliste Pro-Hungen, nicht nur in Frage gestellt, sondern es wurde die Angst geschürt, dass sich auf dieser Fläche ein Großlogistiker ansiedeln wird. Das Bebauungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Daher wurden noch keine Flächen an Interessenten verkauft. Insofern sind die Ausführungen seitens der Bürgerliste und der Grünen nicht nur irreführend, sondern auch völlig unangebracht. Auch andere Unternehmenszweige benötigen Flächen, die laut Bebauungsplan – insbesondere bei der Frage der zulässigen Höhe der Gebäude – nicht zu stark eingeschränkt sind. Aus der Sicht der CDU-Hungen ist allerdings, so der Fraktionsvorsitzende Norbert Marsfelde, besonders erschreckend, dass die Kritik der Grünen, die der Erweiterung sogar zugestimmt haben, und Pro-Hungen sich nahezu darauf beschränkt, durch das Schüren von Ängsten eigentlich dem Bürger nur mitzuteilen, was – aus ihrer Sicht – nicht gewollt ist, aber konkrete Vorschläge der Vermarktung nicht unterbreitet werden.

Die Fraktion der CDU-Hungen hat sich bereits frühzeitig mit der Frage der Vermarktung beschäftigt. Außer Frage steht insoweit, dass – bei Bedarf – Unternehmen aus dem Stadtgebiet, sofern eine Gewerbeumsiedlung avisiert ist, bevorzugt bei der zukünftigen Zuweisung zu berücksichtigen sind.

Daneben stellt sich allerdings die Frage, auf welchem Weg auch neue Firmen zu einem Erwerb von Gewerbeflächen animiert werden können.       

In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob sich ein Teil des geplanten Gewerbegebiets zur Erstellung einer Wasserstoffproduktionsstätte eignet.

Wasserstoff bietet ein wachsendes industriepolitisches Potenzial und eine Chance, die deutsche Wirtschaft bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu unterstützen. Im ÖPNV können hier Synergien, zum Beispiel mit der Fahrzeugflotte des RMV und RKH geschaffen werden, um Fahrzeuge mit Brennstoffzellen oder Energie aus Hungen zu versorgen. Gebäude und Einrichtungen im geplanten Gewerbegebiet könnten entsprechend angeschlossen und versorgt werden, um einige Beispiele aufzuzeigen. Ferner ist auch zu erwarten, dass Firmen, die in diesem Bereich tätig sind, bei Schaffung der entsprechenden Infrastruktur sich ansiedeln.

In Hessen gab es im Oktober 2020 bereits das 19. Wasserstoffforum. Ziel ist ein regionaler Ausbau dieser klimafreundlichen Energie. Federführend in Hessen ist die „(H2) Die Wasserstoff- und Brennstoffzellen-Initiative Hessen e.V.“.

Mitglieder sind u.a. das Frauenhofer Institut, die Hessen Agentur und die Technische Schule Mittelhessen, um nur einige herausragende Mitglieder zu nennen. Besonders die THM Gießen Friedberg bietet hier sicherlich einen mehr als interessanten Ansatz, das zukünftige Gewerbegebiet Hungen im Sinne einer ökologischen Nutzung als Forschungs- und Innovativgebiet zu entwickeln.

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion bereits einen Antrag bei dem Stadtverordnetenvorsteher Karl-Ludwig Büttel (CDU) einen Antrag mit dem Ziel eingereicht, die Möglichkeit der Errichtung einer Wasserstoff Produktionsstätte / H2 Erzeugeranlage auf dem Gewerbegebiet „Auf der Halde“ Inheiden /Trais-Horloff – unter Einbeziehung des Energiebeirats, der Klimamanagerin der Stadt Hungen und der H2 BZ Initiative Hessen e.V. – zu prüfen und die entsprechenden Schritte einzuleiten. Ferner soll – zur Vorbereitung einer abschließenden Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung – im Vorfeld an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen werden.

Nicht nur über den Umweltschutz und die Stärkung des Wirtschaftsstandorts reden, sondern konkret handeln, erwartet – so stellvertretend für die Fraktion Markus Sadler – der Bürger der Kommune seitens der Politik zu Recht.

Der Antrag der CDU – so der Vorsitzende des Stadtverbands Alexander Velten – zeigt, dass beide Ziele – Stärkung des Wirtschaftsstandorts und Umweltschutz – gleichranging bei der Erarbeitung von Lösungsansätzen nebeneinanderstehen.

Schwandner

CDU Hungen will die medizinische Versorgung im ländlichen Raum stärken

PD Dr. med. Thilo Schwandner, Ärztlicher Direktor der Asklepios   Klinik Lich nimmt im  Interview Stellung:

Die medizinische Versorgung  auf  dem  Land  ist eine  große  Herausforderung . Ärzte  sind knapp, viele Patienten befinden sich in einer hohen Altersstruktur, Entfernungen sind groß. Schon  lange  suchen  Akteure  im  Gesundheitswesen  Auswege ,  mal  mehr,  mal  weniger effizient, so  Priv. Doz. Dr. med. Thilo Schwandner, Ärztlicher  Direktor der Asklepios  Klinik Lich.

Wir als CDU wollen in unserer ländlichen Region die  medizinische  Versorgungsqua lität weiter ausbauen und zukunftsorientiert stabil  halten, um so die bestmögliche Versorgung für unsere Patienten zu ermöglichen.

Generell ist eine gute medizinische Versorgung, unabhängig von Alter, Wohnort und Geldbeutel das Ziel der CDU. Auch sollen alle Bürger am medizinischen Fortschritt teilhaben können.

PD Dr. med. Schwandner informiert, daß das Niveau der Gesundheitsversorgung in Deutschland insgesamt hoch ist, aber es gibt nach wie vor regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land.

Die Erreichbarkeit medizinischer Versorgung ist dafür ein einschlägiges Maß. Schaut man sich einige Zahlen an, so ist im Mittel die nächste Hausarztpraxis in 6 Minuten Fahrzeit mit dem PKW erreichbar,

in einigen ländlichen Regionen sind jedoch durchaus längere Fahrzeiten von bis zu 30 Minuten nötig.

Auch die Erreichbarkeit spezialisierter Krankenhäuser variiert zwischen Stadt und Land.

Was ist weiterhin zu tun?

Die CDU Hungen, so Schwandner weiter, wollen Junge Ärzte unterstützen, sich mit einer Praxis im ländlichen Raum niederzulassen. Hier müssen Anreize geschaffen werden , diese Berufsgruppe hier schnellstmöglich zu integrieren. Darüber hinaus gilt es, in unterversorgten Gebieten eine finanzielle Förderung zur Niederlassung zu unterstützen. Auch die Vergütung der hausärztlichen Tätigkeit auf dem  ande sollte unterstützt werden.

Ein weiterer Ansatz , der vielleicht für etwas Entspannung sorgen könnte, ist ein Modellprojekt zur Förderung und Erweiterung der Telemedizin und der Digitalisierung so Schwandner weiter.

Der Ärztliche Direktor der Asklepios Klinik Lich Schwandner betont weiter , dass auch die CDU kein Idealpaket bieten kann, um mehr Ärzte für ihre Tätigkeit auf dem Land zu begeistern.

Wir stehen jedoch für innovative Ansätze, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Wichtig ist auch zu vermitteln, dass wir stolz sind auf die eigene, ländliche Region. Damit verbunden  sollte man die schönen Vorzüge des jeweiligen Ortes illustrieren.

Relevant ist bei all diesen Ansätzen , dass man sich um den Nachwuchs kümmert.

Dies wollen wir als CDU angehen und vertiefen um uns allen die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

 

Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf

wünscht PD Dr. med Thilo Schwandner zum Abschluss des Interviews.

Priv. Doz. Dr. med. Thilo Schwandner CDU Hungen

Ärztlicher Direktor Ask lepios Klinik Lich

 

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