CDU-Hungen fordert Steuersenkung

14. Februar 2021

Die Verabschiedung des Haushalts ist in dieser Legislaturperiode – insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie – nicht mehr möglich, so dass dieses eines der ersten Themen des neu zu wählenden Parlaments sein wird,  das zur Abstimmung anstehen wird.

Rechtlich bedenklich ist – wie auch die Vorsitzende des Haupt und Finanzausschusses Christine Weimer unterstreicht – die Aufforderung einer politischen Gruppierung, die erstmals zur Kommunalwahl in der Kommune antritt,  gegen den aktuellen Grundabgabenbescheid Widerspruch zu erheben, da die aktuellen Hebesätze keine Gültigkeit mehr haben würden. Die gesetzliche Regelung ist nach Ansicht der Juristin Weimer eindeutig. Bis zur Verabschiedung einer Haushaltssatzung für das Jahr 2021 sind derzeit bei der Berechnung der Grundsteuer A und B bzw. der Gewerbesteuer die Hebesätze der Haushaltssatzung 2020 zugrunde zu legen. Der Arbeitsablauf der Verwaltung sollte – so ergänzt der Fraktionsvorsitzende Norbert Marsfelde äußerst zutreffend – nicht mit offensichtlich unbegründeten Widersprüchen belastet werden. Die CDU Hungen begrüßt daher ausdrücklich die Stellungnahme der Stadt Hungen. 

Eine andere Frage ist allerdings, ob die Entwicklung des Haushalts eine Absenkung der Hebesätze, wie bereits im Rahmen der Haushaltsdebatte 2020 seitens der CDU-Fraktion gefordert,  zulässt. Die Erhöhung der Hebesätze war 2020 dem Umstand geschuldet, dass aufgrund einer einmaligen Gewerbesteuereinnahme die Kreis- und Schulumlage derart sprunghaft angestiegen war, dass eine Erhöhung der Hebesätze zur Vermeidung eines negativen Finanzhaushaltes unumgänglich war. Dieser Einmaleffekt ist für das Haushaltsjahr 2021 entfallen.  Allerdings war das Jahr 2020 von dem Ausbruch der Coronapandemie geprägt, deren – insbesondere auch wirtschaftliche – Auswirkungen bis heute andauern. Die aktuelle Steuerschätzung geht von einem erheblichen Einbruch der Gewerbesteuer und auch der Einkommenssteuer aus, so dass – zur Entlastung der Kommune – die CDU geführten Bundes- und Landesregierungen Leistungen zum Ausgleich der Mindereinnahmen veranlasst haben. Ferner sind auch auf der Ausgabenseite – nach der Einbringung des Haushalts – erhebliche Änderungen eingetreten. Diese Faktoren sind zunächst in den vorliegenden Entwurf einzuarbeiten. Danach kann seriös beurteilt werden, ob eine Absenkung der Hebesätze finanzpolitisch verantwortet werden kann. Besteht Handlungsspielraum, kann jeder Bürger der Stadt Hungen versichert sein, dass die Fraktion der CDU-Hungen ihren Antrag aus dem Jahr 2020 natürlich wieder stellen wird.

Bereits jetzt eine Steuersenkung als offensichtlich zu proklamieren – so führen die Spitzenkandidaten der CDU-Hungen Marsfelde und Weimer weiter aus – ist schlicht unseriös und reiner Wahlkampfpopulismus.

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